Abberufung eines Vorstandsmitglieds

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in einer stiftungsrechtlichen Streitigkeit, dass ein Vorstandsmitglied einer rechtsfähigen Stiftung nicht frei aus einfachen Sachgründen abberufen werden kann, sofern die Stiftungssatzung dies nicht vorsieht.

Vielmehr bedarf es dafür eines wichtigen Grundes. Nimmt ein Vorstand einer Stiftung seine Tätigkeit auf, die nach allseitigem Willen vergütet werden soll, wird nach Auffassung des Gerichts regelmäßig neben dem Organverhältnis ein Dienstvertrag begründet. Vergütungsregelungen in der Stiftungssatzung sind dann als Vorgaben anzusehen, die allerdings nicht geeignet sind, den erforderlichen Anstellungsvertrag zu ersetzen. Sofern die freie Abberufung eines Stiftungsvorstands in der Satzung nicht vorgesehen ist, kann die Auslegung des Anstellungsvertrages ergeben, dass auch dieser nicht ordentlich kündbar ist.

Fundstelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.05.2017 – Az.: I-8 U 86/16