Absolvieren einer Prüfung in deutscher Sprache (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte für unseren Mandanten außergerichtlich erreichen, dass er eine Wiederholungsprüfung, so wie von ihm angestrebt, nach der alten Studienordnung in deutscher Sprache durchführen konnte. Hintergrund war, dass eine neue Studienordnung eingeführt worden war, die eine Prüfung in englischer statt wie bisher in deutscher Sprache verlangte.