Einträge von Fachanwaltskanzlei Wiederhold

Bestätigung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzgl. Zweitem Staatsexamen Lehramt (Sachsen)

Nachdem Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine vorläufige Prüfungswiederholung erreicht hatte (Hintergrund waren u.a. Fehler im Prüfungsverfahren / falsche Anzahl der Prüfer in einer Staatsexamensprüfung für Lehramt), legte die Gegenseite Beschwerde ein. Doch auch in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht konnte für unseren Mandanten ein Sieg errungen werden: […]

Prüfungswiederholung bzgl. Staatlicher Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte für unsere Mandantin eine Prüfungswiederholung einer zuvor nicht bestandenen Teilprüfung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege erreichen. Ausschlaggebend waren Verfahrensfehler (fehlerhafte Prüferbestellung) und eine Härtefallsituation unserer Mandantin in Verbindung mit einer Verletzung der Hinweis- und Fürsorgepflicht durch den Prüfungsausschuss.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Gesellenprüfung Augenoptikerhandwerk (Sachsen-Anhalt)

Unsere Mandantin hatte eine schriftliche Teilprüfung ihrer Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk nicht bestanden. Da das Bewertungsverfahren jedoch gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung verstieß (u.a. durch eine fehlerhafte Prüferbesetzung), konnte Frau RAin Wiederhold gerichtlich für unsere Mandantin eine Prüfungswiederholung durchsetzen.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nach Hochschulwechsel (Sachsen)

Unser Mandant hatte in Baden-Württemberg ein Bachelorstudium begonnen und wollte sich nach einem Wechsel an eine sächsische Hochschule bestimmte Studienleistungen für den Diplom-Studiengang Maschinenbau anrechnen lassen. Da die Hochschule dies zunächst ablehnte, nahm er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Frau RAin Wiederhold gelang es, dass seine Leistungen anerkannt wurden und unser Mandant sein neues Studium zügiger […]

Wiederholung einer Bachelorarbeit im Studiengang Maschinenbau (Baden-Württemberg)

Unser Mandant hatte seine Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Maschinenbau nicht bestanden. Durch das Aufzeigen von Fehlern im Bewertungsverfahren (zwei Betreuer der Thesis statt einer, Reihenfolge der Prüfungsbewertungen vertauscht) und auch Widersprüchlichkeiten in der Bewertung konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unser Mandant die Arbeit mit einem neuen Thema noch einmal schreiben darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Lehramt Gymnasien (Thüringen)

Während sie die obligatorische Hausarbeit in einem Modul ihres Lehramtsstudienganges Deutsch erfolgreich absolviert hatte, war unsere Mandantin bei der zum Modul gehörigen Klausur endgültig durchgefallen. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass unserer Mandantin noch ein weiterer Wiederholungsversuch gewährt wurde, indem sie in ihrem Schriftsatz u.a. teils unzumutbare Prüfungsbedingungen rügte. Zu den pandemiebedingten Beeinträchtigungen kam hinzu, dass […]

Neubewertung einer Hausarbeit (Rheinland-Pfalz)

Unsere Mandantin hatte durch die Bewertung einer Hausarbeit mit 5,0 eine Modulprüfung im Studiengang Lehramt /Geschichte endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte darlegen, dass die Mängel durch die Beeinträchtigungen aufgrund der Corona-Beschränkungen (u.a. erschwerter Zugang zu Fachliteratur wegen Bibliotheksschließung) entstanden waren. Ausgleichsmaßnahmen, wie vielerorts üblich, waren nicht vorgenommen worden. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs […]

Neubewertung einer Masterarbeit (Bayern)

Mit der Bewertung seiner Masterarbeit im Studiengang Wirtschaftsinformatik war unser Mandant nicht einverstanden. Frau RAin Wiederhold konnte u.a. eine fehlerhafte Prüferbestellung nachweisen, die dazu führte, dass die Prüfungsbewertung rechtswidrig war. Vor Gericht wurde unserem Mandanten eine Neubewertung seiner Arbeit zugesprochen.

Prüfungswiederholung bzgl. staatl. Prüfung Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Diverse Verfahrensfehler in Verbindung mit einer Härtefallsituation hatten dazu geführt, dass unsere Mandantin den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung Gesundheits- und Krankenpflege nicht bestanden hatte. Mit ihrer Widerspruchsbegründung, in der sie u.a. auf die Prüfungsbedingungen sowie konkrete pandemiebedingte Umstände verwies, konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unsere Mandantin entsprechende Teilprüfung noch einmal ablegen darf.