Beschäftigungsanspruch vs. Befreiung von Maskenpflicht
Ein Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus hatte der Stadt als seiner Arbeitgeberin zwei Atteste vorgelegt, die ihn von der Maskenpflicht bzw. der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren befreiten, was die Stadt ablehnte. Auch Homeoffice als Alternative kam für die Stadt nicht infrage. Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg, die der Stadt Recht […]