Annahme einer Hausarbeit nach Datumsfehler (Rheinland-Pfalz)

Wegen vermeintlichen Fristablaufs war eine Hausarbeit unserer Mandantin im Masterstudiengang Schulmanagement nicht zur Bewertung angenommen worden. Es stellte sich jedoch heraus, dass es sich um einen Datumsfehler handelte, der im Verantwortungsbereich der Schule lag. Weder unserer Mandantin noch der Hochschule war dieser Fehler zunächst aufgefallen. Nach Intervention durch Frau RAin Wiederhold wurde die Hausarbeit von der Hochschule zur Bewertung angenommen.

Wiederholung einer Seminararbeit im Masterstudium

Eine Seminararbeit unserer Mandantin im Masterstudiengang Politik und Verfassung war mit „nicht bestanden“ bewertet und ein nachträglicher unverzüglicher Prüfungsrücktritt in diesem Zusammenhang abgelehnt worden. Frau RAin Wiederhold legte dar, dass entsprechende Bescheide rechtswidrig waren. Unter anderem waren die während der Corona-Zeit erlassenen Richtlinien zur Abfederung besonderer Härten im Zusammenhang mit Studienleistungen nicht beachtet worden, die eine Annullierung von Studienleistungen ermöglicht hätten. Unsere Mandantin erhielt daraufhin eine Wiederholungsmöglichkeit.

Wiederholungsprüfung Studiengang Zahnmedizin (Baden-Württemberg)

Während einer mündlichen Prüfung in einem Modul des Studiengangs Zahnmedizin hatte unsere Mandantin u.a. mit alten und nicht mehr voll funktionsfähigen anatomischen Modellen zu arbeiten, was zusammen mit anderen äußeren Störungen trotz ihrer Rüge zu einer nicht bestandenen Prüfung führte. Nachdem Frau RAin Wiederhold in ihrem Widerspruch u.a. diesen Eingriff in das Gebot der Chancengleichheit geltend gemacht hatte, wurde unserer Mandantin ein weiterer Wiederholungsversuch zugestanden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Labor- und Verfahrenstechnik (Sachsen)

Nachdem unser Mandant eine Modulprüfung im Bachelorstudiengang Labor- und Verfahrenstechnik endgültig nicht bestanden hatte, rügte Frau RAin Wiederhold im Rahmen eines Widerspruchs u.a. bestimmte Verfahrensfehler (fehlende bzw. unzureichende Regeln hinsichtlich des Gebrauchs von Hilfsmitteln sowie der Aufteilung der Prüfung in Teilprüfungen), woraufhin unser Mandant die Prüfung noch einmal ablegen darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Rheinland-Pfalz)

Eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung hätte für unseren Mandanten das Aus für sein Bachelor-Studium Wirtschaftsingenieurwesen bedeutet. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold jedoch erreichen, dass der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten eine weitere Wiederholungsprüfung zugestanden wurde. Vor allem ein Fakt war für das Gericht ausschlaggebend: Da es sich um eine mündliche Ergänzungsprüfung handelte, diese jedoch auch einen schriftlichen Teil enthielt, verstieß sie gegen Bestimmungen der Prüfungsordnung, denn eine Kombination aus schriftlicher und mündlicher Prüfung waren für eine mündliche Prüfung nicht vorgesehen.

 

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Sachsen)

Da unser Mandant Teilbereiche der Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter nicht bestanden hatte und sich aufgrund der Verfahrensweise in seinen Rechten verletzt sah, ging er mithilfe von Frau RAin Wiederhold dagegen in Widerspruch: Da eine Begründung der Bewertung entsprechend der Prüfungsleistungen fehlte und auch nicht mehr nachgeholt werden konnte, wurde der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserem Mandanten ein weiterer Wiederholungsversuch gewährt.

Bestätigung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzgl. Zweitem Staatsexamen Lehramt (Sachsen)

Nachdem Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten vor dem Verwaltungsgericht im Eilverfahren eine vorläufige Prüfungswiederholung erreicht hatte (Hintergrund waren u.a. Fehler im Prüfungsverfahren / falsche Anzahl der Prüfer in einer Staatsexamensprüfung für Lehramt), legte die Gegenseite Beschwerde ein. Doch auch in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht konnte für unseren Mandanten ein Sieg errungen werden: Das OVG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und lehnte die Beschwerde ab.

Prüfungswiederholung bzgl. Staatlicher Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte für unsere Mandantin eine Prüfungswiederholung einer zuvor nicht bestandenen Teilprüfung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege erreichen. Ausschlaggebend waren Verfahrensfehler (fehlerhafte Prüferbestellung) und eine Härtefallsituation unserer Mandantin in Verbindung mit einer Verletzung der Hinweis- und Fürsorgepflicht durch den Prüfungsausschuss.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Gesellenprüfung Augenoptikerhandwerk (Sachsen-Anhalt)

Unsere Mandantin hatte eine schriftliche Teilprüfung ihrer Gesellenprüfung im Augenoptikerhandwerk nicht bestanden. Da das Bewertungsverfahren jedoch gegen die Vorgaben der Prüfungsordnung verstieß (u.a. durch eine fehlerhafte Prüferbesetzung), konnte Frau RAin Wiederhold gerichtlich für unsere Mandantin eine Prüfungswiederholung durchsetzen.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nach Hochschulwechsel (Sachsen)

Unser Mandant hatte in Baden-Württemberg ein Bachelorstudium begonnen und wollte sich nach einem Wechsel an eine sächsische Hochschule bestimmte Studienleistungen für den Diplom-Studiengang Maschinenbau anrechnen lassen. Da die Hochschule dies zunächst ablehnte, nahm er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Frau RAin Wiederhold gelang es, dass seine Leistungen anerkannt wurden und unser Mandant sein neues Studium zügiger fortführen kann.