Wiederholung einer Bachelorarbeit im Studiengang Maschinenbau (Baden-Württemberg)

Unser Mandant hatte seine Bachelorarbeit im Bachelorstudiengang Maschinenbau nicht bestanden. Durch das Aufzeigen von Fehlern im Bewertungsverfahren (zwei Betreuer der Thesis statt einer, Reihenfolge der Prüfungsbewertungen vertauscht) und auch Widersprüchlichkeiten in der Bewertung konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unser Mandant die Arbeit mit einem neuen Thema noch einmal schreiben darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Lehramt Gymnasien (Thüringen)

Während sie die obligatorische Hausarbeit in einem Modul ihres Lehramtsstudienganges Deutsch erfolgreich absolviert hatte, war unsere Mandantin bei der zum Modul gehörigen Klausur endgültig durchgefallen. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass unserer Mandantin noch ein weiterer Wiederholungsversuch gewährt wurde, indem sie in ihrem Schriftsatz u.a. teils unzumutbare Prüfungsbedingungen rügte. Zu den pandemiebedingten Beeinträchtigungen kam hinzu, dass unsere Mandantin während ihres ersten Prüfungsversuchs bereits im fortgeschrittenen Stadium unerkannt schwanger war und sie somit von Gesetzes wegen eines besonderen Schutzes bedurft hätte.

Neubewertung einer Hausarbeit (Rheinland-Pfalz)

Unsere Mandantin hatte durch die Bewertung einer Hausarbeit mit 5,0 eine Modulprüfung im Studiengang Lehramt /Geschichte endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte darlegen, dass die Mängel durch die Beeinträchtigungen aufgrund der Corona-Beschränkungen (u.a. erschwerter Zugang zu Fachliteratur wegen Bibliotheksschließung) entstanden waren. Ausgleichsmaßnahmen, wie vielerorts üblich, waren nicht vorgenommen worden. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erhielt unsere Mandantin eine Neubewertung der Hausarbeit bei einem anderen Prüfer.

Staatliche Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Sachsen)

Da der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bei einer Teilprüfung unserer Mandantin zur Notfallsanitäterin nicht ordnungsgemäß beteiligt war und unsere Mandantin diese Prüfung nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold die Wiederholungsmöglichkeit der Prüfung für unsere Mandantin erreichen.

Neubewertung einer Masterarbeit (Bayern)

Mit der Bewertung seiner Masterarbeit im Studiengang Wirtschaftsinformatik war unser Mandant nicht einverstanden. Frau RAin Wiederhold konnte u.a. eine fehlerhafte Prüferbestellung nachweisen, die dazu führte, dass die Prüfungsbewertung rechtswidrig war. Vor Gericht wurde unserem Mandanten eine Neubewertung seiner Arbeit zugesprochen.

Prüfungswiederholung bzgl. staatl. Prüfung Gesundheits- und Krankenpflege (Baden-Württemberg)

Diverse Verfahrensfehler in Verbindung mit einer Härtefallsituation hatten dazu geführt, dass unsere Mandantin den mündlichen Teil der staatlichen Prüfung Gesundheits- und Krankenpflege nicht bestanden hatte. Mit ihrer Widerspruchsbegründung, in der sie u.a. auf die Prüfungsbedingungen sowie konkrete pandemiebedingte Umstände verwies, konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unsere Mandantin entsprechende Teilprüfung noch einmal ablegen darf.

Prüfungswiederholung Mündlicher Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (Mecklenburg-Vorpommern)

Indem sie diverse Verfahrensfehler rügte, konnte Frau RAin Wiederhold für unsere Mandantin erreichen, dass dem Widerspruch stattgegeben und unsere Mandantin zur zuvor endgültig nicht bestandenen zweiten Wiederholungsprüfung erneut zugelassen wurde. U.a. galt während der Prüfung für die Prüflinge eine Maskenpflicht, für die Prüfer jedoch nicht.

Ausräumung eines Täuschungsverdachts bei Online-Klausur (Berlin)

Unser Mandant wurde nach einer Online-Klausur im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen der Täuschung verdächtigt. Zwei seiner Aufgaben seien identisch mit denen eines Kommilitonen, sodass die Klausur mit nicht bestanden bewertet wurde. Frau RAin Wiederhold konnte diesen Verdacht jedoch ausräumen, indem sie u.a. auf die gemeinsame Klausurvorbereitung u.a. mit Altklausuren und die Verwendung derselben Hilfsmittel verwies. Auch sei ein angeblicher Austausch nicht durch die Kamera-/Mikrophonüberwachung während der Online-Klausur feststellbar gewesen.

Neubewertung einer Masterprüfung im Studiengang Architektur (Hessen)

Obwohl unser Mandant das Kolloquium zur Masterarbeit im Masterstudium Architektur bereits bestanden hatte, bekam er einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen des Masterabschlussmoduls. Dabei wurde u.a. moniert, dass ein Architekturmodell nicht den Anforderungen entsprochen habe. Frau RAin Wiederhold konnte jedoch darlegen, dass die Bewertung fehlerhaft war. Damit erreichte sie eine Neubewertung entsprechender Prüfung.

Wiederholung zweier Prüfungen im Studiengang Fahrzeugtechnik

Durch die Intervention von Frau RAin Wiederhold (u.a. wegen Unklarheiten bezüglich erlaubter Hilfsmittel und die damit verbundene Verletzung des Gebots der Chancengleichheit) konnte unser Mandant zwei zuvor endgültig nicht bestandene Modulprüfungen noch einmal wiederholen.