Kursausschluss im Studiengang Zahnheilkunde zurückgenommen

Gegen Ende seines Studiums der Zahnheilkunde war unser Mandant zum sog. Integrierten Kurs zugelassen worden, einer Voraussetzung zum Erwerb des Studienabschlusses. Einige Zeit später wurde er jedoch von der Kursleiterin aus diesem Kurs ausgeschlossen, da er erforderliche Leistungen (Testate) nicht erbracht habe. Frau RAin Wiederhold konnte in ihrem Widerspruch erfolgreich dagegen argumentieren, sodass der Kursausschluss letztlich zurückgenommen wurde.

Verhinderung der Exmatrikulation bzgl. Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Baden-Württemberg)

Unser Mandant sollte aufgrund schwacher Leistungen nicht für eine Wiederholungsprüfung in seinem Studiengang Betriebswirtschaftslehre zugelassen werden. Er hätte somit den Anspruch auf ein Weiterstudium verloren und wäre exmatrikuliert worden. Allerdings war nicht in Betracht gezogen worden, dass durch die Corona-Schutzverordnung sich die Bedingungen für Studierende zu einem Teil erleichtert hatten, sodass etwa Freiversuche bei Prüfungen eingeführt worden waren. Auch die Vorlage einer Krankmeldung am Tag der Prüfung war nicht mehr zwingend notwendig. Zudem hatte unser Mandant aufgrund der Pandemie eine persönliche Krise zu überwinden. Frau RA Wiederhold erreichte mit ihrer Widerspruchsbegründung, dass unser Mandant eine weitere Wiederholungsprüfung in seinem Studienfach erhielt und sein Studium fortsetzen kann.

Persönliche Belastung durch Corona-Maßnahmen – Verlust des Prüfungsanspruchs bzgl. Studiengang BWL zurückgenommen (Baden-Württemberg)

Eine persönliche Krise, hervorgerufen durch die Corona-Maßnahmen, führte dazu, dass unser Mandant seinen Prüfungsanspruch verlor und exmatrikuliert wurde. Als Begründung verwies das Prüfungsamt auf eine negative Prognose hinsichtlich des Studienabschlusses aufgrund zuletzt ungenügender bzw. nicht erbrachter Leistungen. In ihrem Schreiben konnte Frau RAin Wiederhold dies widerlegen. U.a. wurde eine Prüfung als Fehlversuch gezählt, die aufgrund der Coronaverordnung als Freiversuch hätte gelten müssen. Auch eine versäumte Prüfung aus gesundheitlichen Gründen hatte laut § 6 Abs. 1 der 2. Änderung der Corona-Satzung keine Vorlage einer Krankmeldung notwendig gemacht. Eine notwendige Studienberatung sei unterblieben. Letztlich erreichte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten die Rücknahme der Exmatrikulation und die Wiederherstellung des Prüfungsanspruchs.

Wiederholung der Fortbildungsprüfung zum Gepr. Kraftfahrzeug-Servicetechniker (Baden-Württemberg)

Nachdem unser Mandant den praktischen Teil seiner Fortbildungsprüfung zum Gepr. Kfz-Servicetechniker nicht bestanden hatte, waren es vor allem Mängel im Prüfungsablauf ohne entsprechenden Nachteilsausgleich, die Frau RAin Wiederhold in ihrem Widerspruch rügte. Dies führte dazu, dass unser Mandant die Prüfung im Erstversuch wiederholen durfte.

Prüfungsleistung neu und mit bestanden bewertet (Sachsen-Anhalt)

Ein Prüfer hatte die Vorschriften des Prüfungsausschusses hinsichtlich webbasierter Prüfungen eigenmächtig verschärft. Dies führte dazu, dass wegen eines angeblichen Formverstoßes die entsprechende Prüfung unserer Mandantin im Studiengang BWL als nicht bestanden bewertet wurde. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass die Prüfung unserer Mandantin noch einmal regulär bewertet wurde. Unsere Mandantin hatte sodann die Prüfung bestanden.

Fehlerhafte Handschriftprobe bei Take-Home-Klausur kein Grund für Nichtbestehen einer Prüfung (Sachsen-Anhalt)

Wegen einer angeblich fehlerhaften Handschriftprobe hatte unsere Mandantin eine webbasierte Modulprüfung im Studiengang BWL (sog. Take-Home-Klausur) nicht bestanden. Hintergrund war, dass für zwei dicht aufeinander folgende Prüfungen jeweils unterschiedliche Hinweise für Handschriftproben gegeben wurden und unsere Mandantin ihre Handschriftprobe für die zweite Prüfung noch nach den Regularien der ersten Prüfung erledigt hatte. Frau RAin Wiederhold verwies u.a. auf die daraus resultierende Verletzung der Fürsorgepflicht und erreichte, dass die Prüfungsleistung unserer Mandantin erneut – und mit bestanden – bewertet wurde.

Prüfungswiederholung bzgl. Studiengang Humanmedizin (Niedersachen)

Frau RAin Wiederhold erreichte vor Gericht, dass unser Mandant eine nicht bestandene Prüfung in einer Lehrveranstaltung des Studiengangs Humanmedizin noch einmal wiederholen darf. Ausschlaggebend waren u.a. Fehler bei der Aufgabenstellung im Multiple-Choice-Verfahren.

Prüfungswiederholung bzgl. Zahnärztlicher Prüfung (Hessen)

Nach dem endgültigen Nichtbestehen einer Teilprüfung der Zahnärztlichen Prüfung unserer Mandantin legte Frau RAin Wiederhold Widerspruch dagegen ein. Nach der Rüge diverser Verfahrens- und Bewertungsfehler gelang es schließlich, eine weitere Prüfungswiederholung für unsere Mandantin zu erreichen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Humanmedizin (Niedersachsen)

Unser Mandant hatte einen Bescheid über das endgültige Nichtbestehen mehrerer Teilprüfungen erhalten. In ihrem Schreiben machte Frau RAin Wiederhold diverse Verfahrens- bzw. Bewertungsverfahrensfehler geltend. U.a. wurde eine praktische Prüfung (am Patienten) als mündliche Prüfung durchgeführt. Letztlich wurde erreicht, dass unser Mandant die Prüfungen noch einmal wiederholen darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Weiterbildungsprüfung zum Gepr. Industriemeister Metall (Bayern)

Nachdem unser Mandant einen negativen Prüfungsbescheid über die zweite Wiederholungsprüfung erhalten hatte, ging er mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold dagegen in Widerspruch. Aufgrund des anwaltlichen Sachvortrags erhielt unser Mandant eine Neubewertung über einen neuen Prüfungsausschuss.