Täuschungsvorwurf fallengelassen in fünf Fällen (Nordrhein-Westfalen)

Eine Gruppe Studierender sah sich nach einer Klausur mit einem Täuschungsvorwurf seitens der Hochschule konfrontiert, wodurch die Prüfung als nicht bestanden bewertet wurde. Frau RAin konnte erreichen, dass der Täuschungsvorwurf fallengelassen und die Klausuren regulär bewertet wurden.

Prüfungswiederholung bzgl. Laufbahnprüfung Polizeivollzugsdienst (BRD)

Unser Mandant hatte die mündliche Prüfung innerhalb der Laufbahnprüfung des Polizeivollzugsdienstes nicht bestanden. RAin Wiederhold machte u.a. Verfahrens- und Bewertungsfehler geltend, so dass unser Mandant die Prüfung wiederholen darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatl. Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter (Brandenburg)

Nachdem unser Mandant eine Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten eine Wiederholungsmöglichkeit dieser Prüfung erreichen. Hintergrund waren v.a. Verfahrensfehler (Unstimmigkeiten bei Verantwortlichkeiten).

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Baden-Württemberg)

Unser Mandant hatte eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold rügte in ihrem Schreiben vor allem formale Fehler (u.a. Probleme in Zusammenhang mit der Ladung zur Prüfung), woraufhin unser Mandant die Prüfung wiederholen durfte.

Ausräumung eines Täuschungsvorwurfs bzgl. Lehramtsprüfung (Sachsen)

In einer Klausur im Fach Geografie seines Lehramtsstudiums sah sich unser Mandant einem Täuschungsvorwurf ausgesetzt, der dazu führte, dass die Klausur als nicht bestanden gewertet wurde. Ihm wurde vorgeworfen, dass einige seiner Antworten eine zu starke Übereinstimmung mit  bestimmten Passagen aus Internetquellen zeigen würden. Frau RAin Wiederhold konnte diesen Verdacht jedoch vollständig ausräumen: In den meisten Fällen war eine Übereinstimmung nicht gegeben, eine ähnlich lautende stichpunktartige Passage war das Ergebnis der Prüfungsvorbereitung (Auswendiglernen). Unser Mandant erhielt daraufhin eine reguläre Bewertung seiner Arbeit.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studium Humanmedizin (Nordrhein-Westfalen)

Nach Intervention durch Frau RAin Wiederhold erhielt unsere Mandantin einen nochmaligen Prüfungsversuch, nachdem sie eine Prüfung im Medizinstudium endgültig nicht bestanden hatte. Problematisch waren u.a. Aufgabenstellungen und Unklarheiten bei der Prüferbestellung. Unsere Mandantin hatte zudem eine Teilklausur nicht mitgeschrieben, weil sie davon ausgehen musste, die Prüfung insgesamt nicht mehr bestehen zu können. Ursache dessen waren falsche vorangegangene Prüfungsbewertungen bei anderen Teilprüfungen, bei denen zu Unrecht keine Teilpunkte vergeben wurden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung (Sachsen-Anhalt)

Unser Mandant hatte eine Teilprüfung zum Gepr. Industriemeister Metall endgültig nicht bestanden. Unter Verweis u.a. auf diverse Verfahrensfehler (u.a. Verstöße gegen Grundsatz der Chancengleichheit und Sachlichkeit) konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unser Mandant die Prüfung noch einmal wiederholen darf.

Ausräumung eines Täuschungsvorwurfs (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte in einer Modulprüfung innerhalb ihres Lehramtsstudiums ihren Letztversuch zu absolvieren. Die Klausur war aufgrund der Corona-Gegebenheiten als Online-Klausur angelegt, wobei im Falle des Nichtbestehens die Note abgelehnt und eine weitere Klausur geschrieben werden konnte. Allerdings wurde gegenüber unserer Mandantin der Vorwurf der Täuschung erhoben, u.a. weil Textpassagen ohne Quellenangaben eingeflossen sind. Die Klausur wurde als endgültig nicht bestanden bewertet. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold den Täuschungsvorwurf entkräften und unsere Mandantin erhielt die Möglichkeit, eine weitere Klausur zu schreiben, die sie schließlich bestand.

Notenverbesserung in drei Fällen von 5,0 auf 2,3 (Hamburg)

In einer Klausur des Studiengangs Wirtschaftsrecht war eine Anzahl von Studierenden mit der Note 5,0 bewertet worden und damit durchgefallen. Frau RAin Wiederhold hatte die rechtliche Vertretung der Studierenden übernommen und legte dar, dass der Prüfer sich nicht intensiv genug mit der Arbeit unserer Mandanten auseinandergesetzt hatte. Aufgrund der daraus resultierenden Beurteilungsfehler musste die Arbeit neu und von einem anderen Prüfer bewertet werden. Die drei Studierenden erhielten nun die Note 2,3.

 

Notenverbesserung in drei Fällen von 5,0 auf 2,7 (Hamburg)

Frau RAin Wiederhold gelang es, für drei Prüflinge aus dem Studiengang Wirtschaftsrecht eine deutliche Notenverbesserung von 5,0 auf 2,7 zu erreichen, nachdem diese aufgrund eklatanter Bewertungsfehler (z.B. erhebliche Widersprüche) eines Prüfers zunächst durchgefallen waren.