Zahlungsansprüche aus Sponsoringvertrag / Keine Haftung des Vereinsvorsitzenden
Ein Fußballverein, der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung in der Fußball-Oberliga spielte, verlangte von seinem ehemaligen Hauptsponsor die Zahlung von 150.000,00 Euro aufgrund eines Sponsoringvertrages. Diese Forderung wurde auch gegenüber dem ehemaligen ersten Vorsitzenden des Fußballvereins geltend gemacht, der darüber hinaus Schadenersatz in Höhe von 119.000,00 Euro zahlen sollte.