Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Bachelorstudiengang Combined Studies (Niedersachsen)

Wiederum außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold aufgrund von Bewertungsfehlern (Verstoß der rationalen Abwägung u.a.) sowie Verfahrensfehlern (fehlerhafte Gestaltung der Prüfungsaufgabe, fehlerhafte Auswahl des Prüfungsstoffes u.a.) für ihren Mandanten erreichen, dass er die endgültig nicht bestandene Modulprüfung im Bachelorstudiengang Combined Studies wiederholen darf.