Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Bachelorstudiengang Telekommunikationsinformatik (Sachsen)

Bereits außergerichtlich erreichte Frau RAin Wiederhold für ihren Mandanten, dass eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung neu und als bestanden bewertet wurde und er so sein Studium fortsetzen durfte. Gerügt wurden insbesondere Bewertungsfehler.