Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Masterstudiengang Psychologie (Thüringen)

Nachdem ihr Rücktritt nach absolvierter Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit von der Hochschule nicht akzeptiert worden war und ihr zudem kein zweiter Wiederholungsversuch zugestanden wurde, klagte unsere Mandantin dagegen vor Gericht. Frau RAin Wiederhold konnte aufgrund von Fehlern der Hochschule in deren rechtlichen Grundlagen erreichen, dass unsere Mandantin im Wege eines gerichtlichen Vergleichs ohne Verlust des Prüfungsanspruchs die Hochschule verlassen konnte, um denselben Studiengang an einer anderen Hochschule „fortzusetzen“. Alternativ hätte sich auch die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung an der bisherigen Hochschule unter Auflagen ergeben, woran die Mandantin jedoch kein Interesse (mehr) hatte.