Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Rahmen der Abiturprüfung (Sachsen)

Unser Mandant hatte als Besondere Lernleistung im Rahmen der Abiturprüfung eine wissenschaftlich ausgezeichnete Arbeit vorgelegt. Im Rahmen des damit verbundenen Kolloquiums wurde er von der Prüferin mit unklaren und unverständlichen Fragen konfrontiert, wodurch das Kolloquium lediglich mit 10 (von 15) Punkten bewertet wurde. In einem ersten Schritt konnte Frau RAin Wiederhold über das Gericht die Wiederholung dieses Kolloquiums erreichen. Nachdem die Schule im Vorfeld der Wiederholungsprüfung signalisierte, dass bei der Wiederholungsprüfung – anders als im regulären Termin – kein unabhängiger Gutachter hinzugezogen werden würde, wurde in einem zweiten Schritt vor Gericht die Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters erwirkt, ebenso die Teilnahme einer weiteren, von unserem Mandanten zu bestimmenden Person des Vertrauens. Das daraufhin neu angesetzte Kolloquium wurde letztlich mit der Höchstpunkzahl (15 Punkte) bewertet. Mit dem Thema der Besonderen Lernleistung nahm unser Mandant erfolgreich beim Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ teil.