Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Studiengang Zahnmedizin (Sachsen)

Aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Klausur war der Fortbestand der Immatrikulation unserer Mandantin in Gefahr. Frau RAin Wiederhold konnte vor Gericht erreichen, dass unsere Mandantin ihr Studium der Zahnmedizin fortsetzen durfte.