Erfolgreicher Prüfungsrücktritt im Studiengang Informatik (Nordrhein-Westfalen)

Außergerichtlich konnte Frau RAin Wiederhold binnen weniger Tage die Genehmigung eines Prüfungsrücktritts unseres Mandanten wegen unerkannter Prüfungsunfähigkeit erreichen. Unser Mandant kann zu einem späteren Zeitpunkt die Prüfung wiederholen.