Verfahrensfehler bei mündlicher Steuerberaterprüfung

Die Klägerin legte im Jahr 2013 ihren dritten und damit letzten Versuch der Steuerberaterprüfung ab. Im Rahmen der mündlichen Prüfung wurde sämtlichen Prüflingen zunächst die Themenauswahl für die mündlichen Vorträge ausgehändigt. Anschließend hielten die Prüflinge nacheinander ihre Vorträge zu ihrem Prüfungsthema im Beisein der Mitprüflinge.

Das Finanzgericht Münster entschied, dass ein solches Vorgehen verfahrensfehlerhaft ist, weil die Prüflinge bei der mündlichen Prüfung unterschiedlich lange Vorbereitungszeiten für ihre mündlichen Vorträge hatten und die späteren Prüflinge sich bereits auf die Reaktionen der Prüfer einstellen konnten.

Im konkreten Fall hatte sich die Klägerin in Bezug auf die mündliche Prüfung bereits zuvor an das Gericht gewandt, allerdings den obigen Aspekt nicht thematisiert. Während der mündlichen Verhandlung hatte sie ihre Klage auch noch zurückgenommen. Erst nachdem die Klägerin von einem anderen Prüfungskandidaten von dessen erfolgreicher Prüfungsanfechtung erfuhr, wandte sie sich erneut an das Gericht. Dieses hob die Prüfungsentscheidung jedoch nicht mehr auf, da die Prüfungsentscheidung aufgrund der Klagerücknahme bereits bestandskräftig und nicht mehr änderbar geworden war.

Fundstelle: Finanzgericht Münster, Urteil vom 06.12.2017 – Az.: 7 K 2451/16 StB