Sind Kopfnoten auf dem Bewerbungszeugnis verfassungsgemäß?
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen im Rahmen des Eilverfahrens (SächsOVG, Urteil vom 30.04.2019, Az.: 2 B 442/18) die Kopfnoten in Schulzeugnissen für zulässig erachtet hatte – jedoch mit dem Hinweis, dass wesentliche Dinge erst im Klageverfahren geklärt werden können –, hat nun das Verwaltungsgericht Dresden sein ursprüngliches Urteil (VG Dresden, Urteil vom 20.11.2018, Az.: 5 L […]