Anerkennung einer weit zurückliegenden Prüfung zur Fortführung des Medizinstudiums

Unser Mandant wollte nach etlichen Jahren sein Medizinstudium wieder aufnehmen. Sein Zeugnis über den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung aus den 90er-Jahren wurde jedoch nicht als Zulassungsvoraussetzung für den nächsten Studienabschnitt, dem Praktischen Jahr, anerkannt. Somit hätte unser Mandant eine beträchtliche Zeit seines Lebens umsonst studiert. Frau RAin Veronika Wiederhold stellte u.a. klar, dass die Approbationsordnung keine „Verjährung“ oder „Ablauffrist“ vorsieht. Im Ergebnis wurden die Prüfungsleistungen unseres Mandanten anerkannt mit der Bitte, seine medizinischen Kenntnisse hinsichtlich des medizinischen Fortschritts zu demonstrieren, um ggf. bestimmte Ausbildungsinhalte nachzuholen.