Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen nach Hochschulwechsel (Sachsen)

Unser Mandant hatte in Baden-Württemberg ein Bachelorstudium begonnen und wollte sich nach einem Wechsel an eine sächsische Hochschule bestimmte Studienleistungen für den Diplom-Studiengang Maschinenbau anrechnen lassen. Da die Hochschule dies zunächst ablehnte, nahm er anwaltliche Hilfe in Anspruch. Frau RAin Wiederhold gelang es, dass seine Leistungen anerkannt wurden und unser Mandant sein neues Studium zügiger fortführen kann.