Ausräumung eines Täuschungsvorwurfs (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte in einer Modulprüfung innerhalb ihres Lehramtsstudiums ihren Letztversuch zu absolvieren. Die Klausur war aufgrund der Corona-Gegebenheiten als Online-Klausur angelegt, wobei im Falle des Nichtbestehens die Note abgelehnt und eine weitere Klausur geschrieben werden konnte. Allerdings wurde gegenüber unserer Mandantin der Vorwurf der Täuschung erhoben, u.a. weil Textpassagen ohne Quellenangaben eingeflossen sind. Die Klausur wurde als endgültig nicht bestanden bewertet. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold den Täuschungsvorwurf entkräften und unsere Mandantin erhielt die Möglichkeit, eine weitere Klausur zu schreiben, die sie schließlich bestand.