Verlust der Prüfungsarbeit
Das Bundesverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem die Prüfungsarbeit eines Prüflings verloren gegangen war.
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Das Bundesverwaltungsgericht hatte über einen Fall zu entscheiden, bei welchem die Prüfungsarbeit eines Prüflings verloren gegangen war.
Nachdem Frau RAin Wiederhold verschiedene Beurteilungs- Bewertungs- und Verfahrensfehler vor Gericht geltend gemacht hatte, erhielt unser Mandant die Möglichkeit der Neubewertung seiner bereits bestandenen Diplomarbeit durch zwei neu zu bestellende Prüfer sowie die Möglichkeit, seine Arbeit erneut zu verteidigen. Eine Schlechterbewertung wurde ausdrücklich ausgeschlossen.
Für seine umfangreiche und anspruchsvolle Masterarbeit strebte unser Mandant eine Notenverbesserung an. Nach umfangreichem Sachvortrag hinsichtlich Bewertungsfehlern erhielt unser Mandant über das Gericht die Möglichkeit einer Neubewertung der Masterarbeit durch zwei neu zu bestellende Prüfer mit dem ausdrücklichen Ausschluss einer Schlechterbewertung.
Ein Prüfling legte gegen eine nicht bestandene IHK-Prüfung zum „Geprüften Industriemeister Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk“ Widerspruch ein. Bereits vor der anwaltlichen Begründung des Widerspruchs unternahm der aus drei Mitgliedern bestehende Prüfungsausschuss eine vollständige Neubewertung der schriftlichen Prüfungsleistung. Das Ergebnis, das in einer gemeinsamen Stellungnahme der drei Prüfer festgehalten wurde, umfasste letztlich noch weniger Punkte, als […]
Ein Fachverband war Mitglied eines Sportvereins. Für diesen Sportverein beantragte und erhielt der Fachverband beim Landessportbund Fördermittel. Diese Fördermittel bezogen sich auf Gehaltskosten von Trainerinnen, die im Sportverein tätig waren, und wurden vonseiten des Fachverbandes an den Sportverein weitergeleitet.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob sich ein Studierender weiterhin in einem Prüfungsrechtsverhältnis befinden kann, auch wenn er bereits exmatrikuliert ist.
Erneut konnte Frau RAin Wiederhold bereits außergerichtlich erreichen, dass aufgrund diverser Verfahrensfehler die endgültig nicht bestandene Klausur noch einmal wiederholt werden durfte.
Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold die drohende Exmatrikulation unseres Mandanten abwenden und erreichen, dass er innerhalb der Hochschule in einen ähnlichen Studiengang wechseln kann, wobei ihm die bisher erreichten Leistungen anerkannt wurden. Hintergrund war insbesondere eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit unseres Mandanten.
Die Parteien stritten vor dem Bundesverwaltungsgericht über diverse Rechtsfragen in Zusammenhang mit einer Zweitbewertung und Neubewertung einer Prüfungsarbeit. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass ein Zweitprüfer, der sich der Benotung und Begründung eines Erstprüfers anschließt, sich bei seiner Bewertung und Begründung auf die Formulierung „einverstanden“ beschränken kann. Einer eigenen Begründung bedarf es dann nicht, da sie nur […]
Ein Verfahrensfehler im Prüfungsverfahren muss wesentlich sein, damit er zu einer Aufhebung der Prüfungsentscheidung führt; zumindest muss der Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht auszuschließen sein.
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