Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Masterstudiengang Lehramt (Niedersachsen)

Nachdem unsere Mandantin eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden hatte, erreichte Frau RAin Wiederhold unter Verweis auf diverse Bewertungs- und Bewertungsverfahrensfehler eine Neubewertung der Prüfung.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wasserwirtschaft (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold konnte für unseren Mandanten erreichen, dass ein Bescheid über das Nichtbestehen einer Modulprüfung aufgehoben und unserem Mandanten ein weiterer regulärer Prüfungsversuch zugestanden wurde. Hintergrund war u.a. ein zum Teil unzulässiger Prüfungsstoff.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Hamburg)

Nachdem unser Mandant eine Teilprüfung innerhalb der Meisterprüfung zum Maurer- und Betonbauer nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold unter Verweis auf diverse Verfahrensfehler (u.a. teilweise fehlerhafte Gestaltung der Prüfungsaufgaben, fehlerhafte Zusammensetzung der Prüfungskommission) die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung erreichen.

Neubewertung einer Masterarbeit bzgl. Studiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung (Schleswig-Holstein)

Unser Mandant war mit der Bewertung seiner Masterarbeit im berufsbegleitenden Master-Weiterbildungsstudiengang Schulmanagement und Qualitätsentwicklung unzufrieden. Nachdem Frau RAin Wiederhold im Rahmen des Überdenkungsverfahrens diverse Einwendungen vorgetragen hatte, wurde letztlich aufgrund einer fehlerhaften Prüferbestellung der Bescheid aufgehoben und unser Mandant erhält eine Neubewertung seiner Masterarbeit.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Unser Mandant hatte den zweiten Wiederholungsversuch in einer Modulprüfung nicht bestanden, nachdem er zum regulären Versuch nicht angetreten war und die erste Wiederholungsprüfung vorzeitig verlassen hatte. Frau RAin Wiederhold führte u.a. eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit an, die unser Mandant sodann mithilfe eines ärztlichen Attestes belegen konnte. Die Prüfungsbehörde hob daraufhin den Prüfungsbescheid zur zweiten Wiederholungsprüfung auf und gestattete unserem Mandanten einen erneuten Wiederholungsversuch.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Unser Mandant hatte eine Klausurarbeit in einem Fachmodul nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold machte u.a. einen unzulässigen Prüfungsstoff geltend, da die Inhalte nicht mit der Modulbeschreibung in der Studienordnung übereinstimmten. Daraufhin hob der Prüfungsausschuss die Prüfung unseres Mandanten auf und gewährte ihm einen neuen regulären Versuch.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abiturprüfung (Sachsen)

Da sie ein für die Zulassung erforderliches Testat im Fach Mathematik nicht bestanden hatte, war unsere Mandantin nicht zu den Abiturprüfungen zugelassen worden. Nachdem Frau RAin Wiederhold u.a. diverse Verfahrensfehler gerügt hatte, wurde die Schule vom Verwaltungsgericht verpflichtet, ein weiteres Testat im Fach Mathematik abzunehmen und unsere Mandantin – je nach Ergebnis des Testats – vorläufig zur Abiturprüfung zuzulassen. Das Testat wurde erfolgreich absolviert, wodurch unsere Mandantin an der Abiturprüfung teilnehmen darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Zweitem Staatsexamen Lehramt (Brandenburg)

Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihres Staatsexamens Lehramt die Unterrichtsprobe in einem Fach nicht bestanden und durfte somit die Unterrichtsprobe im zweiten Fach nicht antreten. Beim Wiederholungsversuch ein halbes Jahr später wurde zwar die Unterrichtsprobe im ersten Fach bestanden, die im zweiten Fach jedoch nicht, sodass unsere Mandantin nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde. Frau RAin Wiederhold rügte u.a., dass unserer Mandantin kein Wiederholungsversuch für das zweite Fach mehr blieb. Außerdem standen u.a. Befangenheitsvorwürfe im Raum. Letztlich wurde unserer Mandantin von der Prüfungsbehörde ein Wiederholungsversuch mit anderen Prüfern eingeräumt.

Neubewertung einer Modulprüfung  im Bachelorstudiengang Maschinenbau (Nordrhein-Westfalen)

Durch Beratung von Frau RAin Wiederhold konnte unser Mandant gegenüber seinen Prüfern darlegen, dass eine zuvor nicht bestandene Modulprüfung aufgrund von Bewertungsfehlern (Missachtung des sog. Folgefehlerprinzips) besser und mit bestanden zu bewerten sei. Dem folgten die Prüfer und unser Mandant hatte die Klausur bestanden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studium Humanmedizin (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte eine Prüfung im Rahmen ihres Medizinstudiums endgültig nicht bestanden und ging in Widerspruch, der jedoch erfolglos blieb. Nachdem auch das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte (im Raum standen u.a. diverse Verfahrensfehler), erreichte Frau RAin im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, dass ein Vergleich geschlossen wurde: Der Prüfungsbescheid wurde zurückgenommen und unsere Mandantin darf die Prüfung noch einmal ablegen. Somit erhält unsere Mandantin die Chance, ihr Medizinstudium fortzuführen.