Note bleibt erhalten – Prüfung bestanden (Nordrhein-Westfalen)

Unser Mandant hatte mit anderen Studierenden eine Klausur im Studiengang Wirtschaftswissenschaften geschrieben. Bereits während der Prüfung wurde ein Verfahrensfehler gerügt, der zu einer Wiederholung der Prüfung geführt hätte. Anstelle einer Wiederholung der Prüfung passte die Hochschule jedoch die Bewertung an. Mit der Note war unser Mandant nicht zufrieden und ging selbst in Widerspruch. Die Hochschule nahm daraufhin die Note zurück und entschied, dass unser Mandant die Klausur wiederholen solle. Hiermit war unser Mandant jedoch erst recht nicht einverstanden. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold gelang es schließlich, die Entscheidung der Hochschule mittels gerichtlichen Vergleichs wieder rückgängig zu machen und die Note zu erhalten.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Fortbildung zum Gepr. Handelsfachwirt (Sachsen)

Nachdem unser Mandant die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Handelsfachwirt nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten erreichen, dass dieser die Prüfung wiederholen darf. Gerügt wurden diverse Verfahrens-, Bewertungs- und Bewertungsverfahrensfehler.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin (Nordrhein-Westfalen)

Unsere Mandantin hatte ihre Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin nicht bestanden. Die Rüge u.a. verschiedener Verfahrensfehler (Verstoß gegen die Chancengleichheit u.a.) durch Frau RAin Wiederhold führte dazu, dass der entsprechende Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung aufgehoben und unserer Mandantin eine Wiederholung der Prüfung ermöglicht wurde.

Rücktritt von mündlich-praktischer Medizinerprüfung (Nordrhein-Westfalen)

Frau RAin Wiederhold konnte für unseren Mandanten erreichen, dass sein Rücktritt von der mündlich-praktischen Medizinerprüfung genehmigt wurde. Die Prüfungsunfähigkeit unseres Mandanten konnte durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden.

 

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Brandenburg)

Nachdem unser Mandant einen Teil der Meisterprüfung nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold diverse Bewertungs- und Verfahrensfehler geltend machen. Dadurch gelang es, einen weiteren Wiederholungsversuch für unseren Mandanten zu erhalten.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Erster Staatsprüfung Lehramt an Gymnasien (Sachsen)

Unser Mandant konnte seine wissenschaftliche Arbeit, die Teil der Ersten Staatsprüfung für Lehramt ist, nicht rechtzeitig abgeben. Die persönliche Situation unseres Mandanten, die ausschlaggebend für diesen Umstand war, wurde durch die Darlegungen von Frau RAin Wiederhold in zweiter Instanz berücksichtigt. So verpflichtete das zuständige Oberverwaltungsgericht das Landesamt für Schule und Bildung im Wege der einstweiligen Anordnung dazu, unserem Mandanten vorläufig eine weitere Wiederholung der Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit zu ermöglichen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Bauingenieurwesen

Unser Mandant war im Nachhinein von einer Modulprüfung zurückgetreten, sein Rücktrittsersuch von der Prüfungsbehörde jedoch nicht anerkannt worden. Da es bereits der zweite Wiederholungsversuch war und die Prüfung als nicht bestanden beschieden wurde, hätte dies für unseren Mandanten die Exmatrikulation bedeutet. Frau RAin Wiederhold konnte glaubhaft darlegen, dass es sich im Fall unseres Mandanten u.a. um eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit handelte, die aus einem familiären Schicksalsschlag resultierte. Auch verfahrensrechtliche Belange standen im Raum. Die Prüfung wurde schließlich annulliert und unser Mandant erhielt die Möglichkeit, die Modulprüfung erneut abzulegen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik (Bayern) 

Nachdem unser Mandant eine Modulprüfung im Bachelorstudiengang Wirtschaftsmathematik endgültig nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold verschiedene Verfahrensfehler sowie Fehler bezüglich der Hilfsmittel nachweisen. Unserem Mandanten wurde ein weiterer Wiederholungsversuch eingeräumt.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studiengang Informatik (Bayern)

Frau RAin Wiederhold konnte gegenüber dem Prüfungsamt u.a. eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit unserer Mandantin geltend machen und so erreichen, dass eine Prüfung annulliert wurde.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatsprüfung im Studiengang Medizin (Nordrhein-Westfalen)

Frau RAin Wiederhold erreichte in der Berufungsinstanz, dass ein Urteil der Vorinstanz geändert wurde und unser Mandant den mündlich-praktischen Teil der Medizinerprüfung erneut ablegen darf. Hintergrund war ein Verfahrensfehler hinsichtlich der im Vorfeld zu stellenden praktischen Aufgaben nach § 24 Abs. 3 ÄApprO.