Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Zweiter Juristischer Staatsprüfung (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte verschiedene Bewertungsfehler in den schriftlichen Prüfungsarbeiten unserer Mandantin nachweisen. Bereits außergerichtlich erreichte sie, dass die entscheidende Prüfung besser bewertet wurde, sodass unsere Mandantin den schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung nun bestanden hat und zur mündlichen Prüfung zugelassen ist.

Erfolgreicher Rücktritt von Prüfung im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Brandenburg)

Nachdem eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden worden war, konnte Frau RAin Wiederhold nachweisen, dass eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit unserer Mandantin zum Nichtbestehen der Prüfung geführt hat. Unsere Mandantin erhielt die Möglichkeit zum Rücktritt und kann die Prüfung erneut ablegen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatl. Ergänzungsprüfung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (Sachsen)

Nachdem unser Mandant innerhalb seiner Ausbildung zum Notfallsanitäter eine Teilprüfung nicht bestanden hatte, kann er sie nun nach Intervention von Frau RAin Wiederhold noch einmal wiederholen. Hintergrund war ein nicht ordnungsgemäßer Prüfungsaufbau.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (Thüringen)

Frau RAin Wiederhold konnte nachweisen, dass u.a. gesundheitliche Probleme zum Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung unseres Mandanten in einem Modul des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik geführt hatten und somit eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit vorlag. Außerdem hatte es Unstimmigkeiten beim Prüfungsverfahren gegeben. Unser Mandant erhielt einen weiteren Prüfungsversuch.

 

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatsprüfung im Studiengang Medizin (Nordrhein-Westfalen)

Frau RAin Wiederhold erreichte für ihren Mandanten vor Gericht die vorläufige Wiederholungsmöglichkeit einer mündlichen Prüfung im Studiengang Medizin, die mit einem möglicherweise wegweisenden Beschluss einhergeht.

Hintergrund waren Verfahrensfehler in Form nicht ordnungsgemäß gestellter Prüfungsaufgaben. Laut § 24 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte sollen vor der mündlich-praktischen Prüfung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung dem Prüfling praktische Aufgaben gestellt werden, deren Ergebnisse der Prüfling in der Prüfung präsentiert.

Unser Mandant hatte jedoch keine solchen praktischen Aufgaben im Vorfeld der Prüfung erhalten. Wichtige Gründe für eine Ausnahme von der Soll-Vorschrift in § 24 Abs. 3 ÄApprO waren nicht ersichtlich.

In der Praxis wird oft von der Stellung solcher praktischer Aufgaben abgesehen, weswegen der vorliegende Beschluss weitreichende Folgen für viele medizinische Fakultäten in ganz Deutschland haben könnte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauerhandwerk (Brandenburg)

Frau RAin Wiederhold konnte unter Verweis auf eine fehlerhafte Bewertung und fehlerhafte Bewertungsmaßstäbe erreichen, dass eine zuvor als nicht bestanden bewertete Prüfung nunmehr als bestanden bewertet wurde. U.a. war nicht berücksichtigt worden, dass ein Maßstab bei einer Skizze zwischenzeitlich geändert werden musste. Auch gab es verfahrensrechtliche Probleme, z.B. hinsichtlich Prüfungszeit.

Neubewertung einer Masterarbeit durch weiteren Korrektor (Nordrhein-Westfalen)

Gegen die negative Bewertung der Masterarbeit unserer Mandantin im Studiengang Integrated Water Resources Management machte Frau RAin Wiederhold diverse Bewertungsfehler geltend, rügte eine nicht ordnungsgemäße Prüferbestellung sowie die Befangenheit eines Prüfers und konnte so bereits außergerichtlich erreichen, dass ein dritter Korrektor bestellt wurde.

Erfolgreiche Zulassung zu Wiederholungsprüfung bzgl. Masterstudiengang BWL (Sachsen)

Der Vorwurf an unseren Mandanten, dass eine Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung in einem Modul zu spät erfolgt sei, erwies sich als haltlos: Frau RAin Wiederhold konnte auf Grundlage der richtigen Prüfungsordnung nachweisen, dass die Anmeldung korrekt erfolgt war. Unser Mandant darf die Prüfung wiederholen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk (Schleswig-Holstein)

Nach einer nicht bestandenen Prüfung innerhalb der Meisterprüfung im Elektrotechnikerhandwerk erhielt unser Mandant durch die Intervention von Frau RAin Wiederhold die Möglichkeit einer kostenfreien Prüfungswiederholung mit umfangreichem Nachteilsausgleich. Neben der Rüge der Voreingenommenheit eines Prüfers bei einer mündlichen Prüfung war es vor allem die Tatsache, dass zuvor kein angemessener Nachteilsausgleich trotz im Vorfeld stattgefundener Hinweise gewährt worden war.

Exmatrikulation aufgehoben – Chance auf Abschlussprüfung gewahrt

Unser Mandant, der seit 1992 an derselben Hochschule als Student eingeschrieben ist und während der unmittelbaren Studienzeit in den neunziger Jahren alle Leistungen erfolgreich abgelegt hatte (bis auf die abschließende Staatsprüfung), wurde zum Ende des Sommersemesters 2014 exmatrikuliert, nachdem im Jahr 2003 sein Studiengang eingestellt worden war. Frau RAin Wiederhold konnte diverse Unzulänglichkeiten in der Prüfungsordnung nachweisen und erreichte somit vor Gericht, dass die Exmatrikulation aufgehoben wurde.