Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Sprachprüfung Deutsch (Hessen)
Frau RAin Wiederhold erreichte außergerichtlich, dass eine Sprachprüfung wiederholt werden durfte. Vorausgegangen waren Unklarheiten über die Rechtsgrundlagen des Sprachinstituts.
Frau RAin Wiederhold erreichte außergerichtlich, dass eine Sprachprüfung wiederholt werden durfte. Vorausgegangen waren Unklarheiten über die Rechtsgrundlagen des Sprachinstituts.
Vor Gericht erreichte Frau RAin Wiederhold die Neubewertung einer Prüfungsleistung durch andere Prüfer. Der Hochschule waren Fehler bei der Prüferbestellung unterlaufen. Außerdem wurde ein wesentlicher Teil der Prüfungsleistung vonseiten der Prüfer nicht in die Bewertung einbezogen.
Frau RAin Wiederhold erreichte außergerichtlich, dass eine Klausur unserer Mandantin im Rahmen ihrer Staatsexamensprüfungen neu und um 1,5 Notenstufen besser bewertet wurde. Damit verbesserten sich auch die Endnote sowie die Chancen auf eine spätere Anstellung. Gerügt wurde u.a. eine unklare Aufgabenstellung.
Nachdem ihr Rücktritt nach absolvierter Prüfung wegen Prüfungsunfähigkeit von der Hochschule nicht akzeptiert worden war und ihr zudem kein zweiter Wiederholungsversuch zugestanden wurde, klagte unsere Mandantin dagegen vor Gericht. Frau RAin Wiederhold konnte aufgrund von Fehlern der Hochschule in deren rechtlichen Grundlagen erreichen, dass unsere Mandantin im Wege eines gerichtlichen Vergleichs ohne Verlust des Prüfungsanspruchs die Hochschule verlassen konnte, um denselben Studiengang an einer anderen Hochschule „fortzusetzen“. Alternativ hätte sich auch die Möglichkeit einer Prüfungswiederholung an der bisherigen Hochschule unter Auflagen ergeben, woran die Mandantin jedoch kein Interesse (mehr) hatte.
Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin erreichen, dass sie den schriftlichen und mündlichen Teil der endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung wiederholen darf. Gerügt wurden insbesondere diverse Verfahrensfehler (u.a. Befangenheit einer Prüferin).
Eine endgültig nicht bestandene Modulprüfung im Diplomstudiengang Maschinenbau hätte für unseren Mandanten das vorzeitige Aus für sein Wunsch-Studium bedeutet. Frau RAin Wiederhold konnte vor Gericht wegen Fehlern der Hochschule in deren Prüfungsordnung erreichen, dass unser Mandant zwei weitere Wiederholungsversuche für die Prüfung erhielt.
Nachdem die zuständige Handwerkskammer unserem Mandanten keinen Nachteilsausgleich gewähren wollte, der seinen konkreten Beeinträchtigungen entsprach, erreichte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten einen angemessenen Nachteilsausgleich, wonach der Prüfling neben einer Schreibzeitverlängerung und notwendiger Pausenzeiten eine individuelle Unterstützung erfuhr.
Vor Gericht erreichte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin die Wiederholung eines Prüfungsteils im Rahmen der Abschlussprüfung zur staatlich anerkannten Erzieherin aufgrund von Fehlern in den rechtlichen Grundlagen. Im Zuge der Einigung mit der Prüfungsbehörde wurde auch der Zeitpunkt der Prüfung konkretisiert. Zudem erhielt unsere Mandantin im Vorfeld der Wiederholungsprüfung mehrere Konsultationsmöglichkeiten.
Nachdem verschiedene Verfahrensfehler aufgedeckt worden waren, konnte Frau RAin Wiederhold für ihren Mandanten im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs die Wiederholungsmöglichkeit einer Prüfung erreichen.
Über das Gericht konnte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin erreichen, dass sie eine Prüfung wiederholen durfte, die als endgültig nicht bestanden beschieden worden war. Entscheidend waren hier vor allem Fehler im Prüfungsablauf.
WIEDERHOLD
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