Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatsexamen Lehramt an Mittelschulen (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte den Letztversuch einer Modulprüfung im Rahmen ihres Staatsexamens für Lehramt an Mittelschulen nicht bestanden. Nachdem Frau RAin Wiederhold diverse Verfahrensfehler (u.a. teilweise fehlerhafter Prüfungsaufbau, teilweise fehlerhafte Prüfungsaufgaben) gerügt hatte, wurde der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben und unserer Mandantin ein dritter Widerholungsversuch zuerkannt.

Prüfungswiederholung nach Genehmigung eines Härtefallantrags (Nordrhein-Westfalen)

Unser Mandant hatte aufgrund einer unerkannten Prüfungsunfähigkeit eine Prüfung endgültig nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold konnte die Hochschule davon überzeugen, dass aufgrund der Umstände, die einen Härtefall bedeuten, die Prüfung zu wiederholen ist.

Der Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung wurde daher aufgehoben, und unser Mandant erhielt die Möglichkeit, die Prüfung zu wiederholen.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Rheinland-Pfalz)

Unser Mandant hatte eine Teilprüfung im Rahmen der Bachelorprüfung Wirtschaftsingenieurwesen nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold rügte diverse Verfahrensfehler (u.a. eine fehlerhafte Prüferbestellung), woraufhin unser Mandant die Prüfung erneut ablegen durfte.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Realschulprüfung (Thüringen)

Aufgrund diverser Verfahrensfehler (u.a. Störung durch Schulklingel während der Prüfung) hatte unser Mandant eine Fachprüfung zur Erreichung des Realschulabschlusses nicht bestanden. Im Eilverfahren in zweiter Instanz erreichte Frau RAin Wiederhold, dass unser Mandant die Prüfung (vorläufig) noch einmal ablegen darf.

Notenverbesserung von 5,0 auf 2,0 nach Bewertungsrüge (Hamburg)

Frau RAin Wiederhold erreichte, dass bei unserer Mandantin eine zuvor mit 5,0 bewertete Klausur im Wirtschaftsrecht neu und mit der Note 2,0 bewertet wurde. Hintergrund dieser deutlichen Notenverbesserung waren u.a. eklatante Bewertungsfehler seitens des Prüfers.

Anerkennung einer Prüfung bzgl. Bachelorstudiengang Sportwissenschaft (Sachsen)

Unser Mandant wollte eine Prüfungsleistung für ein Modul anerkannt bekommen, die er in einem ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule erbracht hatte. Dies wurde ihm an der neuen Hochschule auch zunächst zugesagt. Bei der Bildung der Gesamtnote des Moduls wurde die Note der besagten Prüfung jedoch nicht mit einbezogen, da es unser Mandant trotz vorherigem Hinweis versäumt hatte, seine Klausur noch einmal entsprechend zu kennzeichnen. Dies führte zum Nichtbestehen des Moduls. Frau RAin Wiederhold erreichte, dass der Bescheid über das Nichtbestehen zurückgenommen wurde. Die entsprechende Prüfungsleistung wurde in die Modulbewertung einbezogen und unser Mandant hatte das Modul bestanden.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Fortbildung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (Thüringen)

Nachdem unser Mandant die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen nicht bestanden hatte, machte Frau RAin Wiederhold in ihrem Widerspruch gegen den Bescheid diverse Bewertungs- und Verfahrensfehler geltend. Unser Mandant erhielt letztlich die Möglichkeit, seine Prüfung zu wiederholen.

Vorwurf der Täuschung wird zurückgenommen (Hamburg)

Unserer Mandantin wurde unterstellt, während einer Klausur im Studiengang Wirtschaftsrecht getäuscht zu haben. Passagen in der Klausur hätten eine zu hohe Übereinstimmung mit solchen in Musterklausuren gehabt. Die Klausur wurde als nicht bestanden bewertet. Frau RAin Wiederhold konnte den Vorwurf der Täuschung gegenüber unserer Mandantin vollständig ausräumen, so dass entsprechender Bescheid zurückgenommen und die Klausur regulär bewertet wurde.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Kenntnisprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte (Sachsen)

Zur Erlangung der ärztlichen Approbation unterzog sich unser Mandant einer Kenntnisprüfung nach § 37 ÄApprO. Diverse Verfahrens- und Bewertungsfehler hatten zur Folge, dass unser Mandant die Prüfung nicht bestand. Frau RAin Wiederhold konnte mittels gerichtlicher Verfügung vorab erreichen, dass unser Mandant die Prüfung zu einem vorgezogenen Zeitpunkt und bei einer anderen Prüfungskommission wiederholen darf.

Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. IHK-Prüfung „Gepr. Industriemeister/-in Metall“ (Saarland)

Nachdem unser Mandant eine Klausur innerhalb der Prüfung zum Industriemeister Metall nicht bestanden hatte, konnte Frau RAin Wiederhold nachweisen, dass bei der Beurteilung durch die Prüfer u.a. nicht alle relevanten Aussagen unseres Mandanten in die Bewertung eingeflossen waren. Auch eine ausführliche Begründung der Prüfer im Überdenkungsverfahren erfolgte nicht. Unser Mandant erhielt schließlich eine Neubewertung seiner Klausur durch andere Prüfer.