Erfolg gegenüber der Prüfungsbehörde bzgl. einer Modulprüfung im Studiengang Verfahrenstechnik und Naturstofftechnik (Sachsen)

Durch umfangreiche Beratung und Zuarbeit von Frau RAin Wiederhold konnte unser Mandant gegenüber der Hochschule auf Fehler in der Prüfungsordnung verweisen und so erreichen, dass der Bescheid über das Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung aufgehoben wurde. Somit steht ihm der zweite Wiederholungsversuch noch zu.