Erfolgreiche Gewährung eines Nachteilsausgleichs für Abschlussprüfung zum Anlagenmechaniker (Sachsen)

Nachdem die zuständige Handwerkskammer unserem Mandanten keinen Nachteilsausgleich gewähren wollte, der seinen konkreten Beeinträchtigungen entsprach, erreichte Frau RAin Wiederhold für unseren Mandanten einen angemessenen Nachteilsausgleich, wonach der Prüfling neben einer Schreibzeitverlängerung und notwendiger Pausenzeiten eine individuelle Unterstützung erfuhr.