Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafterin (Nordrhein-Westfalen)

Unsere Mandantin hatte ihre Abschlussprüfung zur Hauswirtschafterin nicht bestanden. Die Rüge u.a. verschiedener Verfahrensfehler (Verstoß gegen die Chancengleichheit u.a.) durch Frau RAin Wiederhold führte dazu, dass der entsprechende Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung aufgehoben und unserer Mandantin eine Wiederholung der Prüfung ermöglicht wurde.