Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abschlussprüfung zum Ausbildungsberuf Landwirt (Sachsen)

Aufgrund verschiedener unzumutbarer Vorgänge während einer betrieblichen Prüfung innerhalb der Abschlussprüfung zum Ausbildungsberuf Landwirt hatte unser Mandant diese nicht bestanden. Zum Beispiel durfte unser Mandant nicht den Traktor verwenden, auf dem er gelernt hatte, sondern musste kurzfristig auf ein ihm fremdes Modell umsteigen; die Auswahl der Pflanzen zur Bestimmung erfolgte spontan und willkürlich und unser Mandant durfte sie – entgegen der Herangehensweise in der Ausbildung – nicht auch in die Hand nehmen, um die mitunter marginalen Unterschiede besser feststellen zu können. Auch wirkten die Prüfer mitunter desinteressiert und abwesend. Frau RAin Wiederhold konnte erreichen, dass der Bescheid in Form des Abschlusszeugnisses zur Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Landwirt aufgehoben wurde und unser Mandant besagte Teilprüfung ohne Anrechnung auf einen regulären Wiederholungsversuch noch einmal ablegen darf.