Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Abschlussprüfung zur Operationstechnischen Assistentin (Brandenburg)

Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold für ihre Mandantin erreichen, dass sie den schriftlichen und mündlichen Teil der endgültig nicht bestandenen Abschlussprüfung wiederholen darf. Gerügt wurden insbesondere diverse Verfahrensfehler (u.a. Befangenheit einer Prüferin).