Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Bachelorstudiengang Angewandte Informatik (Thüringen)

Frau RAin Wiederhold konnte nachweisen, dass u.a. gesundheitliche Probleme zum Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung unseres Mandanten in einem Modul des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik geführt hatten und somit eine unerkannte Prüfungsunfähigkeit vorlag. Außerdem hatte es Unstimmigkeiten beim Prüfungsverfahren gegeben. Unser Mandant erhielt einen weiteren Prüfungsversuch.