Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Unser Mandant hatte eine Klausurarbeit in einem Fachmodul nicht bestanden. Frau RAin Wiederhold machte u.a. einen unzulässigen Prüfungsstoff geltend, da die Inhalte nicht mit der Modulbeschreibung in der Studienordnung übereinstimmten. Daraufhin hob der Prüfungsausschuss die Prüfung unseres Mandanten auf und gewährte ihm einen neuen regulären Versuch.