Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Unser Mandant hatte eine Modulprüfung als Teil der Diplomprüfung Maschinenbau endgültig nicht bestanden. Allerdings war er in dem Glauben gewesen, dass es sich nicht um den letzten Wiederholungsversuch handelte. Frau RAin Wiederhold machte die Hochschule auf einen Verfahrensfehler (Verletzung der Hinweis- und Fürsorgepflicht) aufmerksam und konnte so erwirken, dass der Bescheid über das Nichtbestehen aufgehoben wurde und unser Mandant weiterhin Anspruch auf einen regulären Wiederholungsversuch hat.