Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Diplomstudiengang Maschinenbau (Sachsen)

Nachdem unser Mandant die zweite Wiederholungsprüfung im Modul „Grundlagen der Mathematik“ im Diplomstudiengang Maschinenbau endgültig nicht bestanden hatte, legte Frau RAin Wiederhold Widerspruch dagegen ein. In der Begründung rügte sie neben einem verfehlten Zweck der Prüfung u.a., dass der Prüfungsstoff überwiegend nicht dem Lehr- und Übungsstoff folgte und dass die Prüfung unzulässigerweise in Klausurarbeit und (freiwillige) Online-Prüfung, die keiner Kontrolle der Hilfsmittel unterlag, aufgeteilt war. Der Prüfungsausschuss gab dem Widerspruch statt und gewährte unserem Mandanten daraufhin einen weiteren Wiederholungsversuch.