Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Erste Staatsprüfung Lehramt an Grundschulen (Baden-Württemberg)

Unsere Mandantin hatte die mündliche Prüfung in einem Fachbereich endgültig nicht bestanden und ging dagegen mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold in Widerspruch. Die Rüge diverser Verfahrensfehler (u.a. unzulässiger Prüfungsstoff, Verstoß gegen Grundsatz der Gleichbehandlung) führte dazu, dass der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Staatsprüfung aufgehoben und unserer Mandantin ein weiterer Wiederholungsversuch zuerkannt wurde.