Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Gesellenprüfung zum Uhrmacher (Sachsen)

Frau RAin Wiederhold konnte für ihren Mandanten außergerichtlich erreichen, dass der Prüfungsbescheid zur Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Uhrmacher/-in aufgehoben wurde und er die Prüfung erneut ablegen darf. Ausschlaggebend waren hier v.a. Verfahrensfehler in Bezug auf den Prüfungsaufbau und Prüfungsstoff.