Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Meisterprüfung (Sachsen-Anhalt)

Unser Mandant hatte eine Teilprüfung zum Gepr. Industriemeister Metall endgültig nicht bestanden. Unter Verweis u.a. auf diverse Verfahrensfehler (u.a. Verstöße gegen Grundsatz der Chancengleichheit und Sachlichkeit) konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass unser Mandant die Prüfung noch einmal wiederholen darf.