Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatsprüfung im Studiengang Medizin (Nordrhein-Westfalen)

Frau RAin Wiederhold erreichte in der Berufungsinstanz, dass ein Urteil der Vorinstanz geändert wurde und unser Mandant den mündlich-praktischen Teil der Medizinerprüfung erneut ablegen darf. Hintergrund war ein Verfahrensfehler hinsichtlich der im Vorfeld zu stellenden praktischen Aufgaben nach § 24 Abs. 3 ÄApprO.