Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Staatsprüfung im Studiengang Medizin (Nordrhein-Westfalen)

Frau RAin Wiederhold erreichte für ihren Mandanten vor Gericht die vorläufige Wiederholungsmöglichkeit einer mündlichen Prüfung im Studiengang Medizin, die mit einem möglicherweise wegweisenden Beschluss einhergeht.

Hintergrund waren Verfahrensfehler in Form nicht ordnungsgemäß gestellter Prüfungsaufgaben. Laut § 24 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte sollen vor der mündlich-praktischen Prüfung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung dem Prüfling praktische Aufgaben gestellt werden, deren Ergebnisse der Prüfling in der Prüfung präsentiert.

Unser Mandant hatte jedoch keine solchen praktischen Aufgaben im Vorfeld der Prüfung erhalten. Wichtige Gründe für eine Ausnahme von der Soll-Vorschrift in § 24 Abs. 3 ÄApprO waren nicht ersichtlich.

In der Praxis wird oft von der Stellung solcher praktischer Aufgaben abgesehen, weswegen der vorliegende Beschluss weitreichende Folgen für viele medizinische Fakultäten in ganz Deutschland haben könnte.