Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Studium Humanmedizin (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte eine Prüfung im Rahmen ihres Medizinstudiums endgültig nicht bestanden und ging in Widerspruch, der jedoch erfolglos blieb. Nachdem auch das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen hatte (im Raum standen u.a. diverse Verfahrensfehler), erreichte Frau RAin im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht, dass ein Vergleich geschlossen wurde: Der Prüfungsbescheid wurde zurückgenommen und unsere Mandantin darf die Prüfung noch einmal ablegen. Somit erhält unsere Mandantin die Chance, ihr Medizinstudium fortzuführen.