Erfolgreiche Prüfungsanfechtung bzgl. Zweitem Staatsexamen Lehramt (Brandenburg)

Unsere Mandantin hatte im Rahmen ihres Staatsexamens Lehramt die Unterrichtsprobe in einem Fach nicht bestanden und durfte somit die Unterrichtsprobe im zweiten Fach nicht antreten. Beim Wiederholungsversuch ein halbes Jahr später wurde zwar die Unterrichtsprobe im ersten Fach bestanden, die im zweiten Fach jedoch nicht, sodass unsere Mandantin nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen wurde. Frau RAin Wiederhold rügte u.a., dass unserer Mandantin kein Wiederholungsversuch für das zweite Fach mehr blieb. Außerdem standen u.a. Befangenheitsvorwürfe im Raum. Letztlich wurde unserer Mandantin von der Prüfungsbehörde ein Wiederholungsversuch mit anderen Prüfern eingeräumt.