Erfolgreiche Prüfungsanfechtung im Studiengang Maschinenbau (Baden-Württemberg)

Frau RAin Wiederhold konnte für unseren Mandanten letztlich eine weitere Prüfungswiederholung erreichen, weil der Rücktritt von der zunächst als endgültig nicht bestanden gewerteten Prüfung wegen glaubhaft gemachter unerkannter Prüfungsunfähigkeit akzeptiert wurde.