Kein Kündigungsschutz für Schwangere bei Massenentlassungen

Im Fall einer schwangeren Arbeitnehmerin aus Spanien, der von ihrem Arbeitgeber im Zuge einer Massenentlassung gekündigt worden war und die dagegen bereits vor spanischen Gerichten (erfolglos) geklagt hatte, hat der Europäische Gerichtshof entschieden:

Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist dann möglich, wenn der Arbeitgeber Massenentlassungen vornehmen muss. Voraussetzung ist, dass er der zu kündigenden schwangeren Arbeitnehmerin schriftlich die Gründe nennt, die eine Kündigung im Zuge einer Massenentlassung rechtfertigen (etwa wirtschaftliche Umstände des Unternehmens) und sachliche Kriterien aufzeigt, nach denen die zu entlassenden Arbeitnehmer ausgewählt wurden und die nichts mit der Schwangerschaft der Arbeitnehmerin zu tun haben dürfen.

Fundstelle: EuGH, Urteil vom 22.02.2018 – Az.: C-103/16