Neubewertung einer Modulprüfung  im Bachelorstudiengang Maschinenbau (Nordrhein-Westfalen)

Durch Beratung von Frau RAin Wiederhold konnte unser Mandant gegenüber seinen Prüfern darlegen, dass eine zuvor nicht bestandene Modulprüfung aufgrund von Bewertungsfehlern (Missachtung des sog. Folgefehlerprinzips) besser und mit bestanden zu bewerten sei. Dem folgten die Prüfer und unser Mandant hatte die Klausur bestanden.