Neufestsetzung der Gesamtnote im Masterstudiengang Sozialpädagogik (Sachsen)

Die mit der Master-Arbeit erbrachten ECTS-Punkte unserer Mandantin waren laut Prüfungsordnung nicht ausreichend in die Gesamtnote der Master-Prüfung eingeflossen. Durch die fehlerhafte Berechnung war somit eine falsche Gesamtnote entstanden. Vor Gericht konnte Frau RAin Wiederhold erreichen, dass die Gesamtnote neu berechnet wurde. Unsere Mandantin erhielt dadurch die Gesamtnote „sehr gut“.