Note bleibt erhalten – Prüfung bestanden (Nordrhein-Westfalen)

Unser Mandant hatte mit anderen Studierenden eine Klausur im Studiengang Wirtschaftswissenschaften geschrieben. Bereits während der Prüfung wurde ein Verfahrensfehler gerügt, der zu einer Wiederholung der Prüfung geführt hätte. Anstelle einer Wiederholung der Prüfung passte die Hochschule jedoch die Bewertung an. Mit der Note war unser Mandant nicht zufrieden und ging selbst in Widerspruch. Die Hochschule nahm daraufhin die Note zurück und entschied, dass unser Mandant die Klausur wiederholen solle. Hiermit war unser Mandant jedoch erst recht nicht einverstanden. Mit Hilfe von Frau RAin Wiederhold gelang es schließlich, die Entscheidung der Hochschule mittels gerichtlichen Vergleichs wieder rückgängig zu machen und die Note zu erhalten.