Notenverbesserung in drei Fällen von 5,0 auf 2,3 (Hamburg)

In einer Klausur des Studiengangs Wirtschaftsrecht war eine Anzahl von Studierenden mit der Note 5,0 bewertet worden und damit durchgefallen. Frau RAin Wiederhold hatte die rechtliche Vertretung der Studierenden übernommen und legte dar, dass der Prüfer sich nicht intensiv genug mit der Arbeit unserer Mandanten auseinandergesetzt hatte. Aufgrund der daraus resultierenden Beurteilungsfehler musste die Arbeit neu und von einem anderen Prüfer bewertet werden. Die drei Studierenden erhielten nun die Note 2,3.