Prüfung bzgl. der Laufbahnbefähigung der Fachrichtung Polizei

Unser Mandant hatte in einem Teilbereich einer Modulprüfung die geforderten Leistungen nicht erbracht und nach Zugang des negativen Prüfungsbescheids einen Härtefallantrag gestellt. Der Härtefallantrag wurde genehmigt und ein Wiederholungstermin für die Prüfung angesetzt. Jedoch sollte die Wiederholungsprüfung unter unzumutbaren Bedingungen stattfinden. Nach Intervention durch Frau RAin Wiederhold wurde dieser Termin verschoben, wodurch die Chancengleichheit für unseren Mandanten gewahrt bleibt.