Prüfung nach neuer vs. alter Studienordnung (Bayern)
Unser Mandant hatte eine Modulprüfung im Bachelorstudiengang Mikrosystemtechnik endgültig nicht bestanden und sollte exmatrikuliert werden. Die maßgebliche Prüfung war nach einer neuen Prüfungsordnung konzipiert worden, während unser Mandant jedoch noch nach der alten Ordnung hätte geprüft werden müssen. Wegen dieses wesentlichen Verfahrensmangels, den Frau RAin Wiederhold in ihrem Schreiben rügte, wurde der Bescheid über das Nichtbestehen der Modulprüfung und damit auch der Exmatrikulationsbescheid aufgehoben. Unser Mandant erhielt somit die Möglichkeit der Prüfungswiederholung nach der alten Studienordnung und konnte sein Studium fortsetzen.